AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Michls-Photodesign

 

  • 1 Geltung und Allgemeines

 

  • Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von (Michls-Photodesign) h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Leistungen schließen.
  • Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  • „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Diapositive, Negative usw.).
  • „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten Zeitabschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag gemacht werden.
  • 2 Auftragsausführung/Durchführung

 

  • Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
  • Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
  • Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
  • Der Fotograf kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.
  • Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden Fotografien wird durch das Angebot bestimmt.
  • Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG oder in einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen, außer dies wird im Angebot schriftlich gegen eine Gebühr vereinbart.
  • Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.
  • Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.
  • Eine Drohne kann nur dann eingesetzt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Drohne kann nicht steigen gelassen werden, wenn es zu windig oder regnerisch ist. Weitere Drohnenverordnungen finden Die unter: http://www.bmvi.de
  • Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  • Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei der Hochzeit anwesenden Personen abgelichtet werden. Der Auftragnehmer ist aber bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
  • Während des Fotoshootings und der Feier ist das Fotografieren durch Mitbewerber nicht gestattet. Der Auftraggeber ist angehalten, entsprechend hierauf hinzuweisen.
  • Dem Auftragnehmer und seinem eventuellen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
  • 3 Vereinbarungen

 

  • Lieferung der Bilder (Korrektur: Farbe, Licht) erfolgt innerhalb von ca. 2 Wochen in einer online Galerie im Format JPG auf 65 Prozent verkleinert.
  • Der Auftragsgeber sucht die Anzahl der im Angebot vereinbarten Bilder zur weiteren Bearbeitung (Retusche, Farblook etc.) aus.
  • Nach dem Aussuchen der Bilder seitens des Auftraggebers ist eine Fertigstellung der vereinbarten Anzahl bearbeiteter Bilder und Lieferung dessen inkl. der anderen Bilder aus der Onlinegalerie in Originalgröße auf einem USB-Stick seitens des Auftragsnehmers innerhalb 4 Wochen zu gewährleisten.
  • Der Auftraggeber ist angehalten, innerhalb von 3 Wochen sich die Anzahl der vereinbarten Anzahl der Bilder zur Bearbeitung auszusuchen und innerhalb dieser Frist die Bildnummern per E-Mail dem Auftragnehmer mitzuteilen. Sollte der Auftraggeber aus diversen Gründen diese Frist nicht einhalten, verzögert sich die Fertigstellung mit je angefangener Kalenderwoche um dieselbe.
  • Abtretung der Nutzungsrechte an den Bildern für nicht kommerzielle Nutzung an den Auftraggeber. Für kommerzielle Verwendung der fertigen Bildwerke (z.B. Werbung) wird das schriftliche Einverständnis des Auftragnehmers benötigt.
  • 4 Urheberrecht
  • Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandter Schutzrechte (UrhG) zu.
  • Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG, handelt.
  • Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten dem Fotografen gegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf keine Fotografien von der Person oder dem Objekt fertigen und etwaig bereits gemachte Fotografien der Person oder des Objekts löschen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltung oder Übergabe einer solchen Fotografie besteht nicht.
  • 5 Nutzungsrecht
  • Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich der privaten, nicht kommerziellen Nutzung.
  • Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
  • Der Besteller einer Fotografie im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  • Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch sonstige Hilfsmittel) der gelieferten Fotografien ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
  • Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien – gleich welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
  • Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
  • Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen gesondert vereinbart werden.
  • Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
  • 6 Vergütung

 

  • Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
  • Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Bestätigung des Formulars muss der Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen per Überweisung fällig.
  • Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
  • Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
  • Mit der Unterzeichnung des Vertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 35% des Gesamtbetrages fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Fotografen gelten die im Vertrag genannten Termine als verbindlich gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
  • Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar in Höhe von 150,- € für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, sofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  • Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars in Höhe von 150,- € für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen.
  • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Tritt der Auftraggeber zwischen 0 – 1 Monat vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück so ist die komplette Summe als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Tritt der Auftraggeber zwischen 1-3 Monate vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Tritt der Auftraggeber zwischen 3 – 8 Monate vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Tritt der Auftraggeber 14 Tage nach der Buchung vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so bleibt die Terminreservierungspauschale vom Rücktritt unberührt und wird nicht zurückerstattet. Rücktrittsgründe wie: Geschieden, sind nicht mehr zusammen, Schwangerschaft, leichte Krankheiten, Job verloren, etc. werden nicht als Rücktrittsgrund anerkannt.
  • Sollte die Hochzeit aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Bestimmungen nicht durchgeführt werden können, so bekommt der Auftraggeber die Anzahlung aus Punkt 2 wieder zurück.
  • 7 Reisekosten, sonstige Kosten
  • Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,40 €, zzgl. je Stunde Fahrzeit 35 €.
  • Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
  • Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
  • Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren, sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • 8 Widerrufsrecht

Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Bestätigung des geschlossenen Hochzeitsvertrages.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma, Adresse Email und Telefonnummer angeben), mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen

Vertrag zu widerrufen, informiert. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus, und senden Sie es zurück.)

(Firma, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) angeben

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*) /erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

_____________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

  • 9 Haftung

 

  • Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  • Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
  • Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
  • Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen
  • 10 Datenschutz
  • Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
  • Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  • Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z. B. Fotolabor, Alben-Druckerei, Online-Galerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.

Der Auftraggeber erhält bei Vertragsschluss die Datenschutzerklärung des Fotografen.

  • 11 Schlussbestimmungen

 

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist Simmern
  • Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB gelten ab sofort.

__________________________________________________

Michael Meyerhofer Rgbg, 08.02.2025